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Einhandmesser

Einhandmesser sind alle Messer die mit einer Hand geöffnet werden können. Das ist vor allem im Sinne des Waffengesetzes relevant, da solche Messer nur zu einem „anerkannten Zweck“ geführt (also zugriffsbereit in der Öffentlichkeit) werden dürfen.

Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten und mit einem solchen Messer angetroffen werden, wird die Definition eines Einhandmessers schnell mal ausgetestet. Dann ist nämlich entscheidend, ob der Polizeitbeamte das Messer mit einer Hand öffnen kann. Daher zählen wir alle Klappmesser zu den Einhandmessern, bei denen nicht explizit angegeben wurde, dass es sich nicht um ein Einhandmesser handelt.



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